SICHERHEIT HAT BEI UNS PRIORITÄT

4 SÄULEN DER BUSSICHERHEIT

Unternehmen:

– Berufszugangsverordnung
– Fachkundeprüfung
– PBefG-Genehmigungspflicht
– Spät. alle 10 Fahre Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung
– Arbeitsschutzvorschriften
– Unfallverhütungsvorschriften
– Betriebskontrolle durch Gewerbeaufsichtsamt, TÜV/Dekra, Berufgenossenschaft
– Fahrzeugkontrollen durch Polizei und BAG

Busfahrer

– Spezieller Busführerschein
– Führerscheinverlängerung alle 5 Jahre nach ärztlicher Untersuchung
– Ab 50. Lebensjahr zusätzlich medizinisch-psychologische Untersuchung nötig
– Jährliche arbeitsmedizinische Betreuung
– Lenk- und Ruhezeitvorschriften
– Sorgfaltspflichten im Fahrdienst nach BOKraft
– Digitale Fahrerkarte
– Weiterbildungspflicht alle 5 Jahre mind. 35 Stunden

Omnibus

– Jährliche Hauptuntersuchung
– Vierteljährliches Sicherheitsprüfung
– Drei unabhängig voneinander wirkende Bremssysteme
– ABS / ASR
– Retarder
– Digitales Kontrollsystem
– Tempobegrenzer auf max. 100 km/h
– Sicherheitsgurte an jedem Sitzplatz in Reisebussen
– Notbremsassistent ab Baujahr 2016
– Abstandsregeltempomat ab Baujahr 2016
– Spurassistent ab Baujahr 2016
– Notausstiege

Prävention

– Widerkehrende Unternehmerschulungen
– Widerkehrende Fahrerschulungen
– Widerkehrende Fahrsicherheitstrainings
– Interaktives Stresspräventionsprogramm
– Professionelles Krisenmanagement
– Seminare zu Lenk- und Ruhezeiten
– Eigener Bremsenprüfstand zur Kontrolle der Bremsanlagen
– Eigene Hebebühne und Grube für Omnibusse für Sichtkontrollen und sofortigen Reparaturen bei auftretender Mängel
– Eigenes Reifenlager
– Eigenes Ersatzteillager mit gängigen Ersatzteilen
– Eigenes Fachpersonal für die Wartung und Pflege unserer Fahrzeuge
– Einsatz moderner Fahrzeuge der jüngeren Baujahre mit den neuesten Sicherheitsstandards
– Ständige Erneuerung des Fuhrparks
– Partnerschaften zu zuverlässigen Werkstätten, Versicherungen und Verbänden

SICHERHEITSTECHNIK